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Allgemeine Geschafsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden von Beach Time International BV/PDA Group BV
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB”) bilden in Verbindung mit den Auftragsdokumenten der Beach Time International BV/PDA Group BV („BTI/PDA “) die alleinige Rechtsgrundlage für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und BTI/PDA (der „Vertrag”) soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Im Falle eines Konflikts gilt die nachstehende Rangordnung: (1) Individualvertragliche Vereinbarung (sofern vorhanden); (2) Auftragsdokumente; (3) Servicedokumente und (4) diese AGB. Stehen BTI/PDA mit dem Kunden in einer laufenden Geschäftsbeziehung, so gelten diese Bedingungen für alle künftigen Verträge mit dem Kunden, in denen BTI/PDA als Verkäufer auftritt, soweit nicht bei Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich andere Bedingungen einbezogen werden. Vertragspartner des Kunden wird die BTI/PDA ladungsfähige Anschrift Pieter Lieftinckweg 11, 1505 HX Zaandam, Niederlande, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Paul Arbeid. Die Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Gegenstände dieser AGB ist der Verkauf sämtlicher Waren und Güter von BTI/PDA an den Kunden.
2.2 Für die Art und die konkrete Ausführung des Vertragsgegenstands sind die schriftlichen Vereinbarungen, insbesondere die Auftrags- und Servicedokumente maßgebend.
2.3 Angaben hinsichtlich der Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes in Prospekten und Katalogen sowie auf Typenblättern sind nur ungefähre Angaben, soweit nicht ausdrücklich schriftlich eine Beschaffenheit vereinbart wird. Dies gilt auch für Fotos, Zeichnungen, Muster, Berechnungen, Detailinformationen und sonstige Abbildungen.
3. Angebote, Vertragsschluss bei Bestellung über das Fachhandelsportal im Internet
3.1 Mit der Präsentation der Waren von BTI/PDA und der Einräumung der Möglichkeit zur Bestellung ist noch kein verbindliches Angebot durch BTI/PDA verbunden. Der Kunde kann aus dem von BTI/PDA Sortiment Produkte auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Die Bestellung kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch der jeweiligen Checkbox die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ und die „Datenschutzerklärung“ akzeptiert und dadurch in die Bestellung aufnimmt. Erst die Bestellung über den Button „jetzt kaufen“ stellt ein bindendes Angebot an BTI/PDA zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn der Kunde eine Bestellung bei BTI/PDA aufgibt, wird eine E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse versendet, in der BTI/PDA den Eingang der Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten und Bestellreferenznummer aufführt („Auftragsbestätigung“). Diese Auftragsbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes des Kunden dar, sondern soll nur darüber informieren, dass die Bestellung bei BTI/PDA eingegangen ist. Ein Kaufvertrag mit BTI/PDA kommt erst dann zustande, wenn das bestellte Produkt an den Kunden versendet und den Versand an den Kunden mit einer zweiten E-Mail bestätigt wurde. Der zwischen BTI/PDA und dem Kunden geschlossene Vertrag bezieht sich nur auf die in der Versandbestätigung bestätigten oder an den Kunden gelieferten Produkte. Soweit die Bestellung des Kunden weitere Produkte enthielt, sind diese nicht von dem Vertrag erfasst und es besteht keine Pflicht, diese Produkte an den Kunden zu liefern, bis der Versand der entsprechenden Produkte in einer separaten Versandbestätigung bestätigt wurde.
3.2 BTI/PDA kann die Bestellung des Kunden insbesondere ablehnen,
(a) falls das Produkt nicht verfügbar ist;
(b) falls Ihre Zahlungsanweisung nicht autorisiert oder zurückgewiesen wurde; oder
(c) falls beim Preis oder der Produktbeschreibung ein Fehler vorlag.
3.3 Das Fachhandelsportal von BTI/PDA enthält eine große Anzahl von Produkten und es kann jederzeit vorkommen, dass trotz aller Bemühungen einige der genannten Produkte möglicherweise mit einem falschen Preis ausgezeichnet sind. Ist der korrekte Preis eines Produktes höher als der er angegebene Preis, so nimmt BTI/PDA nach eigenem Ermessen mit dem Kunden Kontakt auf, um das weitere Vorgehen einvernehmlich zu vereinbaren. BTI/PDA behält sich vor, die Bestellung ohne weitere Kontaktaufnahme abzulehnen. Über die Ablehnung der Bestellung wird unverzüglich informiert.
3.4 Sämtliche Logos, Fotografien und sonstigen Abbildungen auf dem Fachhandelsportal bzw. im Onlinekatalog sind markenrechtlich bzw. urheberrechtlich geschützt. Jegliche Nutzung ohne Zustimmung durch BTI/PDA, insbesondere der unbefugte Download von Abbildungen, ist untersagt und wird zivilrechtlich bzw. strafrechtlich verfolgt.
4. Vertragsschluss bei Bestellungen, die nicht über das Fachhandelsprotal erfolgen
4.1 Bei einer Bestellung des Kunden per Telefon, Email oder Telefax handelt es sich bei der Übermittlung der Bestellung um ein Angebot des Kunden. Auch hier steht es BTI/PDA frei die Bestellung durch schriftliche Mitteilung nach Eingang der Bestellung anzunehmen oder abzulehnen.
4.2 Soweit BTI/PDA dem Kunden ein schriftliches Angebot zukommen lässt, ist dieses, soweit nicht anderweitig angegeben, freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit Bestätigung der Bestellung (Auftragsbestätigung) durch BTI/PDA zustande. Werden mit einem Angebot Unterlagen überlassen, welche Abbildungen, Maßangaben, Muster, Beschreibungen, o.ä., enthalten, gelten diese nur als vereinbarte Beschaffenheit, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
4.3 Sämtliche überlassenen Unterlagen, Displays, Verpackungen, Zeichnungen, Kostenvoranschläge, Muster, Berechnungen, Detailinformationen, Fotos und Abbildungen, bleiben im Eigentum von BTI/PDA0. BTI/PDA behält sich die Urheberrechte bzw. Nutzungsrechte diesbezüglich vollumfassend vor. Die vorgenannten Unterlagen dürfen Dritten nur nach der vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung von BTI/PDA überlassen werden. Sollte eine Bestellung an BTI/PDA nicht erteilt werden, sind die Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.
5. Rechnungsstellung und Zahlung
5.1 Zahlungen für Waren und Güter, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderweitig vereinbart, sind in voller Höhe und sofort nach Rechnungseingang beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt. Fehler in der Rechnung hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu rügen. Von BTI/PDA korrigierte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt zu bezahlen. BTI/PDA kann Teile eines Auftrags separat in Rechnung stellen.
5.2 Von den Kosten der Waren und Güter sind die Kosten für Verpackung, Fracht und Versicherung nicht mit umfasst. Diese werden gesondert berechnet und im Fachhandelsportal oder anderweitig mitgeteilt. Im Rahmen der Auftragsbestätigung erhält der Kunde den Gesamtpreis ausgewiesen.
5.3 Zahlungen erfolgen auf das von BTI/PDA benannte Konto. Im Falle des Verzugs ist BTI/PDA berechtigt, bis zur vollständigen Bezahlung Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes zu berechnen. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist BTI/PDA ferner berechtigt, die Vertragserfüllung zu verweigern, z.B. durch Aussetzung der Lieferung der Waren und Güter. Sämtliche weiteren Rechte bleiben vorbehalten.
5.5 Kosten des Zahlungsverkehrs, insbesondere im Falle von anfallenden Bankgebühren durch Auslandsüberweisungen hat der Kunde zu tragen.
6. Lieferung, Eigentumsvorbehalt
6.1 BTI/PDA ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
6.2 Nach Aufgabe der Bestellung durch den Kunden, jedoch vor Versand des Produkts durch BTI/PDA , können Produktänderungen vorkommen; die vom Kunden erhaltenen Produkte können geringfügige Abweichungen von den vom Kunden bestellten Produkten oder Serviceleistungen aufweisen, sie erfüllen oder übertreffen aber die maßgebliche Funktionalität und Leistung der ursprünglich bestellten Produkte.
6.3 BTI/PDA kommt nur durch eine schriftliche Mahnung, die frühestens zwei Wochen nach Ablauf der unverbindlichen Lieferfrist erfolgen darf, in Lieferverzug.
6.4 Das Eigentum an den Produkten bleibt bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten (Vorbehaltsware). Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor dem Übergang des Eigentums zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen, zu verarbeiten oder umzugestalten. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs weiterveräußern, tritt jedoch bereits jetzt alle hieraus resultierenden Ansprüche gegen die Abnehmer des Kunden zur Sicherung der Zahlungsforderungen von BTI/PDA in Höhe des geschuldeten Betrags an BTI/PDA ab. BTI/PDA nimmt diese Abtretung an. Ist der Kunde mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, darf der Kunde nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. BTI/PDA ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dem Kunden zuvor eine Frist für die Leistungserbringung setzen zu müssen. Auch ohne zurückzutreten, ist BTI/PDA berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen oder die Befugnis des Kunden zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen.
7. Lieferfristen
BTI/PDA ist nur verpflichtet Lieferfristen einzuhalten, wenn der jeweilige Kunde seine Vertragspflichten vollumfassend erfüllt hat. Besteht der Auftrag des Kunden aus mehreren Teilen, ist BTI/PDA zu Teillieferungen berechtigt. Treten Verschiebungen des Liefertermins aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen ein, die BTI/PDA nicht zu vertreten hat und die Lieferung hierdurch wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht wird ist BTI/PDA berechtigt die Lieferfrist entsprechend zu verlängern. Dies gilt auch, wenn diese Voraussetzungen bei einem Lieferanten eintreten. In diesen Fällen stehen dem Kunden weder ein Recht auf Schadensersatz, noch sonstige Rechte aufgrund der Verzögerung des Liefertermins zu. Dauert eine derartige Behinderung länger als 3 Monate und hat der Kunde nach Ablauf dieser 3 Monate BTI/PDA eine angemessene Nachfrist zur Lieferung des Vertragsgegenstands gesetzt, ist dieser berechtigt nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist vom noch nicht erfüllten Teil des mit BTI/PDA abgeschlossenen Vertrages zurückzutreten. Kommt es zu einer Verschiebung des Liefertermins auf Wunsch des Kunden, hat BTI/PDA das Recht, sollte die Verzögerung länger als einen Monat andauern, für die Lagerung ab dem Ablauf von einem Monat nach der Anzeige der Lieferbereitschaft durch uns für die Lagerung des Vertragsgegenstands 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat zu berechnen.
8. Untersuchungs- und Rügepflicht
8.1 Der Kunde hat die Pflicht die Ware nach dem Empfang unverzüglich zu prüfen (§ 377 HGB). Der Kunde ist verpflichtet BTI/PDA im Rahmen dieser Prüfung festgestellte Mängel unverzüglich mitzuteilen. Die Rüge ist jedenfalls dann verspätet, wenn diese nicht innerhalb von 5 Werktagen ab dem Empfang der Ware, einschließlich dem Tag des Empfangs, zugeht. Erfolgt die Mitteilung nicht oder nicht rechtzeitig, sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Handelt es sich um einen verdeckten Mangel, welcher bei der vorzunehmenden Prüfung der Ware bei Erhalt nicht erkannt werden konnte, ist dieser nach Bekanntwerden unverzüglich uns gegenüber anzuzeigen.
8.2 Der Kunde verpflichtet sich die festgestellten Mängel detailliert zu beschreiben, sodass anhand der Mängelanzeige eine Schlüssigkeitsprüfung durch uns vorgenommen werden kann.
8.3 Der Kunde trägt die Beweislast für sämtliche Voraussetzungen gem. Nr. 8.1.
8.4 Handelt es sich bei den gerügten Mängeln um Transportschäden, so hat die Mängelanzeige unter Hinzuziehung des Spediteurs, des Lieferers bzw. des jeweiligen Frachtführers zu erfolgen.
9. Gefahrübergang
9.1 Der Gefahrübergang auf den Kunden erfolgt bei Übergabe der Waren oder Güter an den jeweiligen Spediteur bzw. Frachtführer.
9.2 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr auf den Kunden über und der Kunde hat die mit dem Annahmeverzug verbundenen Kosten, insbesondere Lagerungskosten, zu tragen.
10. Gewährleistung
10.1 Für den Verkauf von neuen Waren und Gütern gelten die Vorschriften des HGB und des BGB, sofern nicht nachstehend etwas anderes vereinbart ist.
10.2 Beim Verkauf gebrauchter Waren und Gütern ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
10.3 Eine Beschaffenheitsvereinbarung für Waren oder Güter ist nur dann anzunehmen, wenn diese ausdrücklich als solche vereinbart ist. Insbesondere stellen auch Werbemaßnahmen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar.
10.4 BTI/PDA hat das Recht auf Nachbesserung, die nach Wahl von BTI/PDA in Form einer Neulieferung oder einer Reparatur erfolgen kann.
10.5 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde BTI/PDA die Möglichkeit zur Nachbesserung nicht unverzüglich eingeräumt hat oder der Vertragsgegenstand überbeansprucht wurde und/oder einer unsachgemäßen Behandlung unterzogen worden ist.
10.6 Ausgeschlossen ist die Gewährleistung auch in dem Fall, dass der Vertragsgegenstand unsachgemäß durch den Kunden selbst oder durch von diesem beauftragte Dritte instandgesetzt wurde oder die Wartungs- und Pflegehinweise des Herstellers missachtet wurden.
10.7 Ebenfalls ausgeschlossen ist die Gewährleistung, wenn der Kunde Teile in den Vertragsgegenstand eingebaut hat oder einbauen hat lassen, die nicht durch den Hersteller genehmigt sind oder die gelieferten Waren und Güter in einer nicht vom Hersteller genehmigten Form verändert hat und der Schaden hierauf zurückzuführen ist.
10.8 Für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden haftet BTI/PDA nur im Falle des Vorliegens von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für entgangene Gewinne oder Materialmehrverbräuche. Im Falle der groben Fahrlässigkeit ist der Schadensersatz auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.9 Diese vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit und für Ansprüche im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes. Hierfür gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
10.10 Im Hinblick auf Gewährleistungsansprüche steht BTI/PDA ein Zurückbehaltungsrecht dann zu, wenn der Kunde seine Vertragspflichten nicht vollumfassend erfüllt hat.
10.11 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren grundsätzlich in 12 Monaten. Dies gilt nicht für die unbeschränkte Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit sowie für Ansprüche aus Garantien oder Beschaffungsrisiken sowie nach dem Produkthaftungsgesetz oder grob fahrlässiges oder vorsätzliches, einschließlich des arglistigen Handelns.
11. Garantien und besondere Gewährleistungsbedingungen
BTI/PDA gibt keine Garantie auf Waren oder Güter, es sei denn eine solche ist ausdrücklich und schriftlich vereinbart.
12. Beschränkung der Haftung
12.1 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist gegenüber Kunden ausgeschlossen, es sei denn dass es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht), welche sich aus dem jeweiligen Vertrag ergibt, handelt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen.
12.2 Für sämtliche Haftungsfälle ist die Höhe des Schadensersatzes auf die vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt, es sei denn der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
12.3 Die Haftungsbeschränkungen dieser Klausel gelten nicht für die Fälle der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit. Ebenfalls gelten diese Haftungsbeschränkungen nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine unbeschränkte Haftung erfolgt auch im Falle der ausdrücklichen und schriftlichen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos.
13. Importgebühren
13.1 Waren und Güter von BTI/PDA zur Lieferung außerhalb der EU können Importzöllen und –steuern unterliegen, die erhoben werden, sobald die Lieferung den bestimmten Zielort erreicht. Dies gilt auch für Gebiete von EU-Mitgliedstaaten mit Sonderregelungen. Der Kunde hat jegliche zusätzliche Gebühr für die Zollabfertigung zu tragen.
13.2 Zollregelungen unterscheiden sich stark von Land zu Land, so dass der Kunde die örtliche Zollbehörde für nähere Informationen kontaktieren sollte. Ferner hat der Kunde zu beachten, dass er bei Bestellungen bei BTI/PDA als Einführender angesehen wird und alle Gesetze und Verordnungen des Landes, in dem er die Lieferung erhält, einhalten muss. Grenzüberschreitende Lieferungen unterliegen der Öffnung und Untersuchung durch Zollbehörden.
14. Aufrechnung und Zurückbehaltung
14.1 Der Kunde kann mit eigenen Ansprüchen nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von BTI/PDA anerkannt sind.
14.2 Der Kunde kann nur insoweit ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von BTI/PDA anerkannt sind und auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
15. Geheimhaltung
Sämtliche dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, Entwürfe, Muster, Zeichnungen, Datenträger oder sonstige Informationen bleiben im Eigentum von BTI/PDA und sind auch über das Vertragsende hinaus geheim zu halten. Der Kunde verpflichtet sich, die vorgenannten Medien nach Abschluss der Geschäftsbeziehung unverzüglich an uns zurückzugeben. Dies gilt auch für etwaig gefertigte Kopien oder sonstige Vervielfältigungen. Datenschutz Kundendaten unterliegen der elektronischen Datenverarbeitung. Gegebenenfalls leitet BTI/PDA im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit personenbezogene Daten an Servicepartner und verbundene Unternehmen weiter. Dies geschieht stets unter Einhaltung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen und Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, wie z.B. Sicherstellung des angemessenen Datenschutzniveaus. Die Datenschutzerklärung von BTI/PDA ist einsehbar unter: https://www.pdagroup.nl/datenschutz
17. Einhaltung der WEEE-Richtlinie
BTI/PDA kommt der Verantwortung für die Einhaltung der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte 2002/96/EG („WEEE-Richtlinie”) sowie deren nationaler Umsetzungsnormen nach. Der Kunde ist für die kostenpflichtige Rücksendung der Produkte an die von BTI/PDA benannte Rücknahmestelle verantwortlich.
18. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
18.1 Der Kunde unterrichtet BTI/PDA unverzüglich und schriftlich über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Verfügungen Dritter, die sich gegen den Vertragsgegenstand richten, sofern dieser noch in unserem Eigentum (einschließlich Eigentumsvorbehalt) steht. Der Kunde ist verpflichtet BTI/PDA unverzüglich Abschriften von Pfändungsverfügungen und Protokollen zur Verfügung zu stellen.
18.2 Der Kunde ist des Weiteren verpflichtet Dritte, die auf den Vertragsgegenstand zugreifen wollen, während dieser im Eigentum oder unter Eigentumsvorbehalt von BTI/PDA steht, unverzüglich über das Vorliegen dieser Eigentumsverhältnisse zu unterrichten.
18.3 Für den Fall, dass durch BTI/PDA die Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO erhoben wird, ist der Kunde BTI/PDA gegenüber zum Ersatz sämtlicher gerichtlicher wie außergerichtlicher Kosten, die in diesem Zusammenhang entstehen, verpflichtet.
19. Abtretung
Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Vertrag oder einzelne Rechte oder Ansprüche ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von BTI/PDA an Dritte abzutreten oder sonst zu übertragen. BTI/PDA darf Abtretungen an verbundene Unternehmen vornehmen und Leistungen an Dritte unterbeauftragen, bleibt jedoch dem Kunden gegenüber weiterhin für diese haftbar und verantwortlich.
20. Schlussbestimmungen
Als Erfüllungsort wird der Geschäftssitz von BTI/PDA (Köln) vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Köln.
Beach Time International BV/ PDA Group BV
Pieter Lieftinckweg 11, 1505 HX Zaandam, Gf. Paul Arbeid -– Sitz Zaandam, Niederlande
Beach Time International BV - KVK 34159225 - Ust-Id-Nr. NL NL809914803B01-
PDA Group BV - KVK 34218926 - Ust-Id-Nr. NL813883672B01